Fallbeispiel
Der Fall
In einer Erbsache, in der schon über zwei Jahre prozessiert wird, entschließen sich die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts zur Mediation. Konfliktbeteiligte sind drei Schwestern, von denen die mittlere die beiden Eltern in deren letzten Lebensjahren aufopfernd gepflegt hat. Sie ist der Auffassung, dafür nach deren Tod aus dem Nachlass einen geldwerten Ausgleich verlangen zu dürfen. Während die ältere Schwester ihr dies zugesteht, sperrt sich die Jüngere dagegen. Die mittlere Schwester hat daraufhin gegen die jüngere Klage auf Zustimmung zur Zahlung von 40.000,00 € aus dem Nachlass an die mittlere Schwester erhoben.
Zu einer gerichtlichen Entscheidung kam es bisher jedoch nicht, da Unklarheiten über den tatsächlichen zeitlichen Aufwand der Betreuung und über dessen Bewertung bestehen, die bisher nicht beseitigt werden konnten.
Den beteiligten Anwälten war es nicht möglich, eine Verständigung herbeizuführen. Auch zwischen ihnen ist die Stimmung aufgrund des Stils verschiedener wechselseitiger Schreiben und Schriftsätze schwierig und gereizt, sodass möglicherweise bestehende Einigungschancen nicht wahrgenommen wurden.
Kosten
Die Mediation verursachte Kosten in Höhe von 1.800,00 €, die von den drei Schwerstern zu je einem Drittel getragen wurden. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens lagen demgegenüber bei insgesamt 5.812,00 €.